Regalĭenschild

[697] Regalĭenschild, das Symbol der Hoheitsrechte, namentlich des Blutbannes, d. h. der Ausübung des peinlichen Halsgerichts, wurde in Anlehnung an die Überreichung der Fahnen, darunter auch der »Blutfahne«, bei der Belehnung (s. Fahnenlehen) von einzelnen Reichsfürsten als leeres, rotes Schildfeld, meistens im Schildfuß, in ihr Wappen aufgenommen. Kurfürst Johann von Sachsen (gest. 1532) führte zum erstenmal das Regalienfeld im Wappen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 697.
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