[739] Reichskollegĭen, im frühern Deutschen Reich die Abteilungen, in denen die Reichsstände seit dem 14. Jahrh. auf dem Reichstag berieten: Kurfürstenrat, Fürstenrat und das Kollegium der Reichsstädte. Jedes Reichskollegium hatte seine besondere kollegiale Verfassung (s. Reichstag).