Reichskollegĭen

[739] Reichskollegĭen, im frühern Deutschen Reich die Abteilungen, in denen die Reichsstände seit dem 14. Jahrh. auf dem Reichstag berieten: Kurfürstenrat, Fürstenrat und das Kollegium der Reichsstädte. Jedes Reichskollegium hatte seine besondere kollegiale Verfassung (s. Reichstag).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 739.
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