Rezépt

[857] Rezépt (lat.), eine Vorschrift zur Bereitung zusammengesetzter Mittel zum häuslichen Gebrauch oder zu technischen Zwecken, speziell die schriftliche, vom Arzt dem Apotheker gegebene Anweisung zur Bereitung einer Arznei, wird in Deutschland in der Regel in lateinischer, anderwärts, z. B. in Frankreich, in der Landessprache verfaßt. Für häufig vorkommende, haltbare, daher vorrätig zu haltende Zusammensetzungen geben die Landespharmakopöen Formeln, die im Gegensatz zu den vom Arzt besonders vorgeschriebenen oder Magistralformeln offizinelle heißen. Den Inbegriff der bei Abfassung der Rezepte zu befolgenden Regeln gibt die Rezeptierkunst. Diese Regeln sind formelle, welche die äußere Form des Rezepts (Terminologie, Abkürzungen, Verhalten bei Dosen, die größer sind als die vorgeschriebenen Maximaldosen etc.) betreffen und genau einzuhalten sind, da das R. unter Umständen zu einem gerichtlichen Dokument werden kann, und materielle, welche eine der möglichen Formen angeben, in denen Arzneistoffe je nach dem damit beabsichtigten Zweck verordnet werden. Das R. trägt am Kopf Ort und Datum und beginnt mit der Abkürzung Rp. oder Rec. für recipe, nimm, dann folgen die Arzneistoffe mit den Angaben der Menge in Gramm, dann die Angabe, was aus diesen Stoffen gemacht werden soll (z. B. fiant pilulae) oder nur M. D. S. für misce, detur signetur, mische, gib, signiere, und zum Schluß der Name des Patienten, die Verordnung, wie die Arznei genommen werden soll, und der Name des Arztes. Literatur s. Arzneimittel.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 857.
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