[490] Salutieren (lat.), grüßen, militärische Ehrenbezeigung vor Vorgesetzten, bez. vor Fahnen und Standarten der bewaffneten Macht; bei gezogener Seitenwaffe salutieren Offiziere durch Senken des Degens oder Säbels (s. Ehrenbezeigungen). Auf Kriegsschiffen ist S. (Ehrenschießen) die gebräuchliche Ehrenbezeigung für Fürsten und Fürstinnen, Admirale, Gesandte, Konsuln und für die Landesflagge in fremden Häfen. Der deutsche Kaiser und die Kaiserin erhalten 33 Schuß Salut. Beim S. für Fürstlichkeiten werden deren Standarten im Großtopp geheißt, beim S. für fremde Fürsten, Präsidenten, Admirale etc. oder für das fremde Land selbst wird die fremde Kriegsflagge im Großtopp geheißt. Salut der Landesflagge muß von einem fremden Kriegsschiff oder einer Küsten befestigung erwidert werden. Salutfähig sind nur Kriegsschiffe oder Küstenbefestigungen, die über so viele Geschütze verfügen (48), daß sie einen fremden Landessalut erwidern können. In nichtsalutfähigen Häfen unterbleibt das S. der Landesflagge.