Sanitätsinspekteur

[552] Sanitätsinspekteur, Leiter einer Sanitätsinspektion, überwacht die Sanitätsanstalten und den Sanitätsdienst in diesen sowie das gesamte Sanitätsmaterial seiner Armeekorps. Die vier Sanitätsinspekteure haben ihren Dienstsitz in Posen, Berlin, Kassel, Straßburg i. E. Sie unterstehen persönlichdienstlich dem Generalstabsarzt der Armee, fachdienstlich der Medizinalabteilung des Kriegsministeriums, führen die Dienstbezeichnung »Generalarzt und Inspekteur der (1.–4.) Sanitätsinspektion« und haben den Rang eines Generalmajors und über ihr Personal die Beurlaubungsbefugnis und Disziplinarstrafgewalt eines Brigadekommandeurs. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Kontrolle des Dienstbetriebes durch Vornahme von Besichtigungen und Mitteilung der gemachten Wahrnehmungen an das Kriegsministerium (Medizinalabteilung). Anordnungen bezüglich des Dienstbetriebes sind von ihnen nicht zu treffen. Ferner liegt ihnen die Förderung der militärärztlichen Ausbildung ob, namentlich hinsichtlich des Kriegssanitätsdienstes sowie hinsichtlich der Begutachtung von Diensttauglichkeit, Dienstunbrauchbarkeit und der Invalidität.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 552.
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