[705] Schauanstalten (Beschauanstalten), öffentliche Anstalten, in denen gewisse Waren vor ihrem Übergang in den Verkehr geprüft und, wenn sie gut befunden, gestempelt werden. Sie sollen dem Käufer eine Sicherheit geben, die er sich selbst nicht zu verschaffen vermag, oder auch den guten Ruf der Gewerbtätigkeit eines Landes oder Platzes wahren. S. waren früher vielfach in Gebrauch, auch wurde ihre Benutzung befohlen und der Verkauf ungestempelter Waren verboten. Beispiele sind die Konditionieranstalten und Leggen.