[129] Schwebende Schuld (flottierende Schuld), Bezeichnung für Schulden, die für kurze Zeit aufgenommen, bez. auf Verlangen der Gläubiger sofort oder nach kurzer Kündigungsfrist zurückzuzahlen sind, im Gegensatz zur fundierten Schuld, bei der eine längere Frist für die Rückzahlung gesichert ist oder eine Rückzahlungspflicht überhaupt nicht übernommen wurde. Vgl. Staatsschulden.
Adelung-1793: Schuld, die · Receß-Schuld, die · Allodial-Schuld, die
Brockhaus-1911: Schwebende Schuld · Unfundierte Schuld · Schuld
Herder-1854: Schuld · Flottirende Schuld
Kirchner-Michaelis-1907: Schuld
Meyers-1905: Schwebende Tische · Schuld
Pierer-1857: Schwebende Schuld · Schwebende Firste · Schwebende Gärten · Unfundirte Schuld · Flottirende Schuld · Fundirte Schuld · Schuld