Seetelegraphenanstalten

[276] Seetelegraphenanstalten (Stations sémaphoriques), an den Küsten meist in Leuchttürmen untergebrachte, an das Telegraphennetz angeschlossene staatliche Betriebsstellen für den Telegrammaustausch mit Schiffen in See. Auch an der deutschen Küste sind mehrere (1905: 12) S., z. B. Rixhöft, Arcona, Marienleuchte, Bülk, Helgoland, Kuxhaven, Borkum Leuchtturm etc. Die S. sind meist Friedens-Tagessignalstationen mit ständigem Ausguck; sie geben und nehmen Seetelegramme (Vermittelungsgebühr 80 Pf.) von Sonnenaufgang bis Dunkelwerden mittels Flaggensignalen des Internationalen Signalbuches (deutsche Ausgabe 1901) nach dessen »Anleitung zum Signalisieren«. Für die 26 Buchstaben sind 26 Flaggen, früher waren es nur 18, vorgesehen. Jedes Schiff erhält aus diesem Buch ein in das Schiffsregister behördlich eingetragenes, durch vier Flaggen darstellbares Unterscheidungssignal, z. B. bezeichnet von den 54,480 Signalgruppen »H B C D« ein Handels-, »G Q B C« ein Kriegsschiff. Das Schiff muß außerdem die Nationalflagge zeigen, da das Unterscheidungssignal bei allen Nationen vorkommen kann. Telegramme von See übersetzen die S., wenn das Gegenteil nicht verlangt ist, für die Weiterbeförderung in gewöhnliche Sprache. Telegramme an Schiffe, die nicht angekommen sind, werden, wenn der Absender nichts andres telegraphisch bestimmt, am 30. Tag unbestellbar gemeldet. 1904 hatte Frankreich 144, Italien 61 und Großbritannien 34 S., darunter 22 von Privaten verwaltete. Nur wenige ältere S. arbeiten noch mit Semaphor (s. d.); seit 1857 ist der Flaggensignaldienst aufgekommen, neuerdings werden zahlreiche S. mit Funken- (Radio-)telegraphenstationen (Küstenstationen) ausgerüstet. Dies ist bei den obengenannten deutschen S. der Fall, die mit Ausnahme von Rixhöft ununterbrochenen radiotelegraphischen Dienst abhalten und mit 120 km weit entfernten Schiffen (Schiffsstationen mit 30 m hoher Antenne am Mast) Radiotelegramme wechseln. Eine große Radiotelegraphenstation mit Reichweite bis zu 1500 km ist bei Norddeich errichtet. Vgl. »Liste der deutschen Seeschiffe mit Unterscheidungssignal für 1905 und laufende Nachträge als Anhang zum Internationalen Signalbuch« (Berl.), »Vorschrift für den Gebrauch der Funkentelegraphie im öffentlichen Verkehr vom 30. März 1905«, »Archiv für Post und Telegraphie 1901«. S. Telephotos und Spektrotelegraph.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 276.
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