[870] Statutārisch (lat.), was durch Statuten (Satzungen) festgesetzt ist; daher statutarische Portion, hieß ehemals der durch Statutarrecht festgesetzte Erbteil, den eine Witwe von der Verlassenschaft des Mannes erhält.
Brockhaus-1809: Statutarisch
Pierer-1857: Statutarisch