Trībus

[702] Trībus (lat.), 1) Name der drei Stämme des ursprünglichen (patrizischen) röm. Volkes, der Ramnes, Tities und Luceres, von denen der erste aus dem Volke des Romulus, der zweite aus den mit diesem unter Titus Tatius vereinigten Sabinern und der dritte, wie gewöhnlich angenommen wird, aus Etruskern bestand. Diese Einteilung hat sich bis in spätere Zeit in den drei patrizischen Rittercenturien erhalten, im bürgerlichen Leben nur in der Unterteilung in 30 Kurien (s. d.), deren Angehörige durch gewisse religiöse Feierlichkeiten untereinander verbunden waren. Von diesen Geschlechtstribus verschieden sind:

2) die örtlichen T. oder Bezirke, die der Überlieferung nach von Servius Tullius, zunächst für militärische Zwecke, eingerichtet wurden und das ganze Volk, Patrizier und Plebejer, umfaßten, seit 241 v. Chr. an Zahl 35,4 städtische T. (t. urbanae) und 31 ländliche (t. rusticae), von denen die letztern, als aus den Grundeigentümern bestehend, die vornehmern waren. Auf der Grundlage dieser T. entstand eine besondere Art von Versammlungen (471), deren Beschlüsse zuerst nur für die Plebs Gültigkeit hatten, seit 287 aber für das ganze Volk (comitia tributa); doch behielten sie, da in ihnen innerhalb der T. nach der Kopfzahl gestimmt wurde, ihren demokratischen Charakter. In der Kaiserzeit wurde die Einteilung in T. auf die Hauptstadt beschränkt und verlor alle Bedeutung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 702.
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