Unwiderstehliche Gewalt

[947] Unwiderstehliche Gewalt, die unmittelbare physische, jeden Widerstand ausschließende Einwirkung auf die Bewegungsmuskeln, begründet für den Genötigten einen Notstand (s. d.) und damit Straffreiheit.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 947.
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