[817] Höhere Gewalt (lat. vis major, frz. force majeure), s.v.w. Naturgewalt (Blitzschlag, Hagel, Erdbeben etc.); juristisch auch das Ereignis, das der Betroffene nicht verschuldete und durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte (Überfall von Räubern, Schiffbruch etc.), entbindet vielfach von übernommenen Verpflichtungen.
Brockhaus-1911: Vollstreckende Gewalt · Vollziehende Gewalt · Väterliche Gewalt · Elterliche Gewalt · Unwiderstehliche Gewalt
Herder-1854: Vollziehende Gewalt · Väterliche Gewalt · Gewalt
Meyers-1905: Höhere Gewalt · Töchterschulen, höhere · Höhere Bürgerschule · Höhere Lehranstalten · Höhere Gerichtsbarkeit · Vollziehende Gewalt · Väterliche Gewalt · Unwiderstehliche Gewalt · Gesetzgebende Gewalt · Elterliche Gewalt · Gewalt der Schlüssel · Gewalt
Pierer-1857: Väterliche Gewalt · Vollziehende Gewalt · Gesetzgebende Gewalt · Gewalt