Höhere Gewalt

[817] Höhere Gewalt (lat. vis major, frz. force majeure), s.v.w. Naturgewalt (Blitzschlag, Hagel, Erdbeben etc.); juristisch auch das Ereignis, das der Betroffene nicht verschuldete und durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte (Überfall von Räubern, Schiffbruch etc.), entbindet vielfach von übernommenen Verpflichtungen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 817.
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