[291] Gesetzgebende Gewalt, eine der drei Staatsgewalten; in absoluten Monarchien übt sie der Monarch allein aus; in Constitutionellen Monarchien ist sie zwischen Regierung u. Volksvertretung getheilt; in Republiken ruht sie ausschließlich in der Hand der letzteren.
Brockhaus-1911: Väterliche Gewalt · Vollstreckende Gewalt · Vollziehende Gewalt · Elterliche Gewalt · Höhere Gewalt · Unwiderstehliche Gewalt
Herder-1854: Vollziehende Gewalt · Väterliche Gewalt · Gewalt
Meyers-1905: Gesetzgebende Gewalt · Unwiderstehliche Gewalt · Väterliche Gewalt · Vollziehende Gewalt · Höhere Gewalt · Elterliche Gewalt · Gewalt · Gewalt der Schlüssel
Pierer-1857: Vollziehende Gewalt · Väterliche Gewalt · Gewalt