Vater

[1017] Vater (lat. pater), der Erzeuger eines Kindes, und zwar ehelicher V. derjenige, dem in einer rechtmäßigen Ehe Kinder geboren wurden; außerehelicher (natürlicher) V., der Kinder außer der Ehe erzeugt hat; Adoptivvater, derjenige, der durch einen rechtlichen Akt jemand an Kindes Statt angenommen hat (s. Annahme an Kindes Statt). Eheliche Väter und Adoptivväter hatten nach römischem und gemeinem Rechte die durch die »väterliche Gewalt« (s. d.) begründeten Rechte. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt aber nur eine elterliche Gewalt. Heiliger V. wird der Papst angeredet, und Väter (patres) werden vorzüglich die Klostergeistlichen genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 1017.
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