[1017] Vater (lat. pater), der Erzeuger eines Kindes, und zwar ehelicher V. derjenige, dem in einer rechtmäßigen Ehe Kinder geboren wurden; außerehelicher (natürlicher) V., der Kinder außer der Ehe erzeugt hat; Adoptivvater, derjenige, der durch einen rechtlichen Akt jemand an Kindes Statt angenommen hat (s. Annahme an Kindes Statt). Eheliche Väter und Adoptivväter hatten nach römischem und gemeinem Rechte die durch die »väterliche Gewalt« (s. d.) begründeten Rechte. Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt aber nur eine elterliche Gewalt. Heiliger V. wird der Papst angeredet, und Väter (patres) werden vorzüglich die Klostergeistlichen genannt.
Brockhaus-1911: Weiße Väter · Väter der frommen Schulen · Apostolische Väter
DamenConvLex-1834: Vater unser
Eisler-1912: Thomasius, Jacob, Vater von Chr. Th.
Herder-1854: Vater Unser · Vater · Apostolische Väter
Meyers-1905: Väter vom Heiligen Geist · Vater, Abraham · Weiße Väter · Vater Seemann · Apostolische Väter · Gegenschwieger-Vater · Väter der frommen Schulen
Pierer-1857: Väter · Vater [1] · Vater [2] · Allerheiligster Vater · Apostolische Väter · Maurianische Väter