Vaterschaft

[1018] Vaterschaft (Paternität, lat. Paternitas), beruht entweder auf der Zeugung, sei es in oder außer der Ehe (eheliche oder natürliche V.), oder auf dem Rechtsgeschäft der Annahme an Kindes Statt (s. d.). Sowohl das Kind als dessen Mutter kann auf die Anerkennung der ehelichen V. mit der sogen. Paternitätsklage klagen, wenn solche verweigert werden sollte. Als ehelich und von dem Ehemann erzeugt gilt jedes Kind, das während der Ehe erzeugt ist: Pater est, quem nuptiae demonstrant; Erzeugung während der Ehe wurde nach gemeinem Rechte dann angenommen, wenn das Kind nicht vor dem 182. Tage nach Eingehung und nicht nach Ablauf des 10. Monats nach Trennung der Ehe geboren ist. Diese Rechtsvermutung konnte nur durch den Beweis entkräftet werden, daß das Kind von dem Ehemann nicht erzeugt sein könne, z. B. wegen Abwesenheit desselben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist nicht notwendig, daß das Kind während der Ehe erzeugt sei. Es genügt, daß es nach Eingehung der Ehe geboren ist und der Ehemann innerhalb der Empfängniszeit, sei es während oder vor der Ehe, der Frau beigewohnt hat. Näheres s. Kind, S. 4. Mit den in Deutschland geltenden Bestimmungen stimmt im wesentlichen das österreichische Recht überein; nur haben uneheliche Kinder nie ein gesetzliches Erbrecht nach ihrem natürlichen Vater; der ihnen gegen diesen zustehende Anspruch auf eine dem Vermögen der Eltern angemessene Verpflegung, Erziehung und Versorgung besteht aber auch gegenüber den Erben des Vaters (Verlassenschaftsschuld). Die Unterhaltungspflicht des Vaters dauert so lange, bis das Kind sich selbst einen dem Vermögen beider Eltern entsprechenden Unterhalt beschaffen kann. Unter Pflicht zur Versorgung kann verstanden werden Leistung eines Beitrages zum Antritt eines Gewerbes od. dgl., wodurch das uneheliche Kind sein Fortkommen findet; vgl. § 137, 138, 155–171, 179–184 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. Nach französischem Recht ist jede Klage gegen den außerehelichen Erzeuger und jede Erörterung der außerehelichen V. untersagt (»La recherche de la paternité est interdite«).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 1018.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika