[119] Verwandtenmord (Parricidium), ein Mord, der an einem Verwandten der aufsteigenden oder absteigenden Linie, also an Eltern, Großeltern oder an einem Kind, Enkel oder Urenkel begangen wird. Dem heutigen Strafrecht ist der V. als besonderes Delikt[119] fremd, nur das österreichische Strafgesetzbuch kennt noch den V. als Straferschwerungsgrund beim Versuch, nicht aber auch bei Vollendung (vgl. § 138). Vgl. Tötung (Aszendententotschlag).