[142] Viehkauf fällt im allgemeinen zusammen mit Viehhandel (s. d.), doch kommen im direkten Verkehr zwischen Viehbesitzer und Händler, bez. Schlächter noch gewisse Gebräuche in Frage. Als V. »über die Hand« oder »auf dem Fuße« bezeichnet man den freihändigen Verkauf, bei dem der Preis nicht nach Gewicht etc. ermittelt wird, sondern aus Angebot und Gegengebot sich ergibt. Während der Rindviehhandel jetzt im allgemeinen nach Lebend- oder Schlachtgewicht stattfindet (s. Viehhandel), ist für Mastvieh- und Kälberhandel auch noch partienweiser Kauf üblich. So verkaufen Großwirtschaften die zur Zucht ungeeigneten Saugkälber, indem sie gleich auf ein Jahr die Abnahme aller Kälber und dabei einen Stückpreis und die Dauer der Säugezeit vereinbaren. Letztere beträgt gewöhnlich 23 Wochen. Kälber unter 8 Tagen sind noch unreif (nüchterne Kälber) und ungeeignet zur Schlachtung. Mastkälber heißen auch Stechvieh, weil sie durch Öffnen der Halsader getötet werden. Im Mastviehbetrieb stellt der Landwirt Magervieh (Einstellvieh) ein, mästet es und gibt es schlachtreif wieder ab, wobei folgende Formen üblich sind: 1) der Händler liefert das Einstellvieh um festen Preis, ist zu dessen Abnahme nach der Mästung verpflichtet und zahlt beim Rückkauf eine Differenz von 812 Pf. pro 1 kg Lebendgewicht. 2) Der Händler stellt sein eignes Vieh auf sein Risiko bei dem Landwirt ein und zahlt bei Abnahme die Gewichtsdifferenz nebst dem noch vereinbarten Preisaufschlag (da der höhere Wert des Masttieres nicht allein durch die Gewichtszunahme, sondern die verbesserte Fleischqualität bedingt ist). 3) Der Händler stellt eignes Vieh bei dem Landwirt ein und zahlt diesem einfach ein tägliches Futtergeld ohne alle weitere Verbindlichkeit. Die Ablieferung des Mastviehes wird in größern Partien auf einmal oder periodisch entsprechend dem Bedarf des Händlers vereinbart. Wenn bei der Abnahme das Gewicht zu ermitteln ist, besteht die Regel, daß vor der Wägung 12 Fütterungen ausfallen (sog. Futterfreiheit, damit der Mageninhalt nicht über das Gewicht täuscht). Bei Bedarf an Pferden empfiehlt sich zunächst Umschau bei bekannten Besitzern, bei Kauf auf dem Markt oder vom Händler ist Zuziehung eines Tierarztes dringend ratsam. Vgl. Ebert, Der Landwirt als Kaufmann (Wien 1891); Schumacher, Viehhandel und Viehprozeß (3. Aufl., Berl. 1900); Stegemann, Der Viehhandel im Deutschen Reich (das. 1899); Petri, Handelskunde für den Landwirt (das. 1904); Steuert, Keine Übervorteilung im Viehhandel mehr (das. 1900).