Zoll- und Handelsbündnis

[985] Zoll- und Handelsbündnis heißt der im Jahre 1867 zwischen den österreichischen Kronländern und den Ländern der ungarischen Krone geschlossene, in den Jahren 1878 und 1887 erneuerte staatsrechtliche Ausgleich, wonach die gesamte österreichisch-ungarische Monarchie zu einem gemeinsamen Zoll- und Handelsgebiet vereinigt wurde, mit der Wirkung, daß alle bis dahin abgeschlossenen Staatsverträge auf das gemeinsame Gebiet ausgedehnt, Abänderungen der Zollgesetze und -Tarife nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden sollen etc. Das Z. u. H. hätte 1897 erneuert werden sollen; da aber die parlamentarischen Verhältnisse die Erneuerung verhinderten, so wurde der bisherige Zustand mit einigen Änderungen durch autonome Verfügungen bis Ende 1907 verlängert. Vgl. Österreichisch-ungarischer Ausgleich.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 985.
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