[992] Zoologische Präparate, soweit sie als Spiritusexemplare in Sammlungen aufgestellt werden sollen, können zunächst in derselben Weise durch Konservierung mit den üblichen Fixierflüssigkeiten und nachherige Überführung in Alkohol hergestellt werden, wie die mikroskopischen Präparate. Meist aber erfordern die einzelnen Tiere eine spezielle Behandlung, damit sie ihre im Leben sichtbaren Teile in natürlicher Gestalt und Lage erkennen lassen. Durch Übergießen mit kochender Sublimatlösung erfolgt der Tod so schnell, daß eine stärkere Kontraktion weder der Körper-noch der Fangfadenmuskeln stattfinden kann. Auch betäubt man die Tiere (z. B. Borstenwürmer) vor der Konservierung, die dann mit der kalten Flüssigkeit vorgenommen werden kann, mit Tabakrauch, den man in das Wasser bläst, mit Chloralhydrat oder mit Alkohol. Über das Wasser, in das man die Tiere zunächst einlegt, wird vorsichtig starker Alkohol geschichtet, der allmählich nach unten diffundiert und die Tiere (Muscheln, Schnecken etc.) derart betäubt, daß sie, ohne sich zusammenzuziehen, in die Konservierungsflüssigkeit geworfen werden können. Viele Seegurken, Holothurien, müssen, bevor sie getötet werden, hinten und vorn schnell mit einem Strick zugeschnürt werden, weil sie sonst unter heftigster Kontraktion ihres kräftigen Hautmuskelschweifes ihre Eingeweide ausspucken und dann dem Zoologen wertlos sind. Die Wahl der Konservierungsflüssigkeit richtet sich ganz nach der Natur des Objekts. Starke Sublimatlösungen, Formol und Alkohol sind Universalmittel. Das erstgenannte muß nach einiger Zeit der Einwirkung mit Alkohol, als dem zuverlässigsten Dauermittel der Erhaltung, vertauscht werden.
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