[105] Überfall, 1) der unerwartete u. deshalb oft einen günstigen Erfolg bringende Angriff einer feindlichen Stellung, einer Festung, od. irgend eines Postens. Die dazu bestimmten Truppen versammeln u. nähern sich dem zu überfallenden Orte in möglichster Stille, gewöhnlich in der frühesten Morgenstunde, geschlossen u. ohne Avantgarde, so daß sie die feindlichen Außenposten aufheben, od. dieselben rasch verfolgend, mit ihnen zugleich in das Lager,[105] die Verschanzung od. Stadt einbringen u. den Feind Überwältigen, ehe er zu einer geordneten u. kräftigen Gegenwehr Zeit gewinnt. Das Gelingen der Überfälle kommt viel mehr bei kleineren als bei größeren Abtheilungen vor. 2) (Überfallwehr), s.u. Wehr; auch wohl eine niedrige Stelle an einem Damme, über welche bei starkem Anschwellen des Flusses od. Grabens das überflüssige Wasser abließt; 3) bei Chausseen so v.w. Mulde 4), vgl. Chaussee S. 889; 4) ein Theil des Werks einer Repetiruhr, s.d.