[111] Übermacht, 1) (Überwucht), bei Maschinen u. anderen zu bewegenden Körpern das Übergewicht (s.d. 2) eines Körpers od. Maschinenteils, welches eine Bewegung veranlaßt od. abändert; 2) eine Macht, welche einer andern überlegen ist.
Adelung-1793: Übermacht, die