Abdruck

[21] Abdruck, 1) das durch das Abdrucken einer Form auf Papier wieder gegebene Bild von etwas; z.B. bei der Buch-, Steindruckerei etc. Auch macht man solche A-e von Naturgegenständen für Sammlungen u. zur Vervielfältigung, wie Abdrücke von Blättern, dazu tränkt man ein Blatt seines Papier mit Öl, schwärzt es über einer Lampe, legt die Blätter auf das Geschwärzte u. drückt sie mit einem harten Körper fest auf. Das so präparirte Blatt bringt man zwischen weißes Papier u. reibt dasselbe stark, wo sich die Zeichnung der Adern u. Fasern abdrückt; od. Abdrücke von Schmetterlingen, dazu bestreicht man seines Papier mit einer Auflösung von Gummitraganth u. Hausenblase in Branntwein od. Eiweiß, legt den Schmetterling darauf u. drückt mit dem Nagel vorsichtig auf letzteren, wo der Staub sich ablöst u. auf dem Papier sitzen bleibt; 2) natürliche Abdrücke von Pflanzen u. Thieren (Spurensteine), bes. von Fischen, Schilf- u. Farrnkräutern, kommen meist in besondern Gebirgsformationen vor, z.B. in Steinkohlenflötzen; vgl. Thierfährten. Sie sind theils erhaben (gewölbt), wenn der abgedrückte Körper hohl, od. vertieft (hohl), wenn er gewölbt war; 3) ein in einen weichen Stoff, z.B. Thonerde, eingedrücktes Abbild eines Originalbildwerks von hartem Stoff (Marmor, Erz etc.). Aehnlich fertigt man Abdrücke von Münzen; man legt die Münze in seines Zinn- od. Kupserstaniol, biegt dies am Rand etwas um u. bringt sie mit der geeigneten Ueber- u. Unterlage in die Presse. Auch kann man die in Staniol geschlagene Münze noch mit 6–8 Tabaksbleiplatten umlegen u. mit einem glatten Hammer auf einer ebnen harten Fläche so lange schlagen, bis der Abdruck vollendet ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 21.
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