Abstoßen

[57] Abstoßen, 1) (Med.), die Lostrennung des Todten vom Lebenden, als Wirkung der Naturthätigkeit, z.B. bei Brand; 2) (Gerb.), so v.w. Abhaaren; geschieht auf dem Abstoß- (Abstreich,) baum; 3) (Holzarb,), scharfe Kanten abhobeln; [57] 4) von Vieh die ersten Zähne verlieren; 5) einen Bienenschwarm gänzlich tödten; 6) vom Reiter, der jeden Sprung; welchen das Pferd beim Galop thut, leise in der Hand fühlt; 7) (ital. Staccato, Mus.), bei Blasinstrumenten das kurze, abgesonderte Angeben der Töne. Es wird durch Punkte od. Striche (...''') über den Noten (Abstoßungszeichen) bezeichnet.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 57-58.
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