[99] Acte, 1) Beschluß eines gesetzgebenden Körpers, (vgl. Act 3), so die A. der Harmonie von 1669 in den Niederlanden (s.d. Gesch.); 2) besonders in Deutschland die Urkunden, in welchen das staatsrechtliche Resultat diplomatischer Conferenzen zusammengestellt wird, so Deutsche Bundesacte, Wiener Schlußacte.