Aichen [1]

[227] Aichen, 1) den Inhalt (die Aiche) eines Maßes od. Gefäßes nach einem gesetzlichen Maße (Vormgß) bestimmen u. dasselbe mit einem die Richtigkeit bekundenden Zeichen versehen. Daher Aichamt, die Behörde, Aicher (Aichmeister), die Person dazu. Das dabei gewöhnliche Verfahren ist ein Resultat der Stereometrie; meist existiren dafür bestimmte Formeln, welche das Maß, bes. bei irregulären Gefäßen, approximativ angeben; 2) die Bestimmung, welche Last ein Schiff führen kann. Die Art, wie solches berechnet wird, ist verschieden, z.B. in England wird von der größten Länge des Schiffes 3/5 der größten Breite u. so oft 21/2 Zoll abgezogen, als der Heckbalken Fuß über dem Kiel hat; hierauf wird der Rest mit dem Quadrate der äußeren Breite multiplicirt u. durch 188 dividirt, wodurch sich die Lastigkeit des Schiffes in Tonnen ergibt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 227.
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