Anmeldestellen

[523] Anmeldestellen, bei dem deutschen Zollverein eigne Zollstellen, beim Übergange von gewissen Vereinsgebieten auf das andre, um die hierbei von Frachtfuhren zu zahlende Nachsteuer zu entrichten. Der Frachtführer erhält von einem kleinern Zollhause (Anmeldungsposten), deren sich an den Grenzen eines Zollvereinsgebietes befinden, wo die Grenzzollämter nicht so nahe sind, als zur Verhütung von Unterschleifen erforderlich ist, Begleitung mit, die ihn zur A. convoyirt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 523.
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