[557] Antidŏtum (v. gr.), 1) Gegenmittel bes. pacifisches [557] Mittel gegen eine gewisse Krankheit; auch heilsames, zusammengesetztes Mittel überhaupt. 2) Gegengift, Mittel zur Beseitigung u. Aufhebung der Wirkung eines Giftes. Daher Antidotarisch, als Gegenmittel dienend, u. Antidotarĭum, von Gegenmitteln handelndes Buch, Pharmakopöe.
Pierer-1857: Antidŏtum