[786] Artilleriepark, 1) bei Belagerungen u. im Felde der Ort, wo das Geschütz der Armee, die Munitions- u. anderen Wagen nach bestimmter Ordnung reihenweise aufgefahren werden. Mehr s. u. Festungskrieg; 2) das Geschütz u. die genannten Fahrzeuge selbst, gewöhnlich nach dem Truppenganzen, dem sie angehören, Haupt- od. Armeepark, Divisionspark etc. benannt, od. bei Eintheilung desselben in mehrere Colonnen als 1., 2., 3. Parkcolonne bezeichnet u. unter Commando eines höheren Artillerieoffiziers gestellt.