Auswärtssetzen

[83] Auswärtssetzen, 1) A. der Füße, Seitwärtsdrehung des Plattfußes, die beim Gehen einen Winkel von 45 Grad, nach einer zwischen beiden Füßen gezogenen Mittellinie gerechnet, nicht überschreiten darf; es sichert nicht nur den festen Stand, sondern fördert auch das Fortschreiten. Einwärtssetzen der Füße, wobei die Fußspitzen nach einem gemeinschaftlichen Punkt gerichtet sind, erscheint als eine ungeschickte Stellung u. ist im Gang, weil die Füße einander dann leicht berühren, hemmend. Bei dem Tanzunterricht ist eine der ersten Übungen das A. d. Füße bis zu 90 Grad, so daß die Füße mit den Haken zusammengestellt eine gerade Linie bilden, u. daß doch der Körper das Gleichgewicht nicht verliert; 2) A. der Schalen, s.u. Hirschfährte.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 83.
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