Bacillen

[126] Bacillen (v. lat.), 1) Stäbchen aus beliebigem Stoffe, auf welchen, wie bei den Zollstäben, Eintheilungen verschiedener Art angebracht waren, u. welche die alten Mathematiker, z.B. Nepper (daher auch Neppersche Rechnungsstäbchen), zur Erleichterung verschiedener Rechnungen brauchten; 2) (Bacilli, Baculi, Pharm.), aus einem durch Anstoßen eines Arzneistoffes mit Traganthschleim, Stärkemehl u. dergl. gewonnenen Teige geformte Stäbchen, z.B. Süßholz-B. (B. liquiritiae), weiß, od. (mit Safran) gelb gefärbt; Bac. ad fornacem, Ofenlack; 3) (Bacilli, Anat.), die sehr stark lichtbrechenden Palisaden der sogenannten Stäbchenschicht der Nervenhaut des Auges, s. Retina; 4) Versteinerungen von Krebssüßen od. diesen ähnlichen Dingen; 5) (Bacillenkraut), so v.w. Meerfenchel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 126.
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