[475] Bediente (eigentlich Bedienende), 1) im Allgemeinen Alle, die sich durch schriftlichen od. mündlichen Contract Einem zur Leistung von Handdiensten verpflichtet haben; im engeren Sinne 2) (Lackeis), Diener, die vorzüglich die Bedienung beim Mittags- u. Abendessen, Besorgung von Geschäften für den Hausherrn u. die Hausfrau, An- u. Auskleiden des Ersteren u. Reinigen der Kleider zu besorgen haben, beim Wegfahren hinten auf den Wagen treten, den Kutschenschlag öffnen etc. Bei großen Haushaltungen sind die eigentlichen B-en von den Kammerdienern u. bei Höfen von den Tafeldeckern verschieden. Die B-en tragen Livree (s.d.), die meist, in England immer, von den Farben des Wappens des Hauses ist.