Kammerdiener

[266] Kammerdiener,1) Bedienter, der seinem Herrn nur solche Dienste leistet, die sich auf dessen Person beziehen; 2) kleine Tische od. Gestelle, ähnlich den Servanten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 266.
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