Berufung

[661] Berufung, 1) (Rechtsw.), der Recurs auf das Zeugniß od. Urtheil einer höheren od. besser unterrichteten Person, s. Appellation; 2) B. auf Gnade, das Gesuch eines Verurtheilten an den Landesherrn um Begnadigung gegen die zuerkannte Strafe. Die sonst wohlversuchte B. auf den Ausspruch u. Richterstuhl des Heilands, aus das jüngste Gericht, od. wie dies auch ausgedrückt wurde, B. an das Thal Josaphat sind veraltet u. werden nicht mehr beachtet; 3) (Dogm.), in der Gnadenordnung die Folge der ewigen Erwählung nach Gottes Barmherzigkeit, daß wir zur Seligkeit[661] gelangen: sie geschieht nach der biblischen Lehre durch das Wort Gottes, welches von den Verordneten gepredigt u. von den Erwählten aufgenommen wird nach der Kirchenlehre durch den Heiligen Geist, s.u. Gnade: 4) B. zu einem geistlichen Amte, so v.w. Vocation.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 661-662.
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