Bitter [3]

[831] Bitter, 1) durch den Geschmacksinn, gewissermaßen auch durch den Geruchssinn erkennbare Eigenschaft schmeckbarer Dinge, welche an u. für sich unangenehm auf das Geschmacksorgan einwirkt, doch aber verdünnt, od. mit dem Gewürzhaften od. Süßen verbunden, selbst angenehm empfunden werden kann. B. schmecken sehr viele, sowohl organische als unorganische, hinsichtlich ihres chemischen u. sonstigen Verhaltens höchst verschiedene Substanzen. Aus bitteren Vegetabilien hat man das bittere Princip: Bitterer Extractivstoff (s.d.) auszuziehen u. für sich darzustellen gesucht; 2) (Med.), s. Bittere Mittel.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 831.
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