Brancard

[175] Brancard (fr., spr. Brangkahr), 1) Tragsessel; 2) Trage zum Fortschaffen von Werkstücken etc.; 3) Gabeldeichsel; daher 4) Fuhrwerk mit einer solchen (Brancard-Chaise); 5) so v.w. Bahre; daher Brancardier-Compagnieen, von Napoleon 1813 auf Larrys Vorschlag errichtete Truppe, aus Compagnien von 32 Mann bestehend, mit Stangen versehen, wovon 2 eine Bahre bilden konnten, um Verwundete an geschützte Orte außerhalb des Schlachtfelds zu transportiren, s. Sanitätscompagnien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 175.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika