[206] Brandzeichen, 1) ein eingebranntes Zeichen, bes. ein Buchstabe (Brandbuchstabe), auf Waarenkisten u. Fässern, um darin befindliche Waare, Fabrikort, Verfertiger etc. zu bezeichnen; 2) so v.w. Brandmarkung; 3) Zeichen der Stutereien u. in manchen Armeen an jungen Pferden auf den Hinterschenkel mit einem glühenden Eisen eingebrannt od. mit Scheidewasser eingeätzt; 4) brennbare Materialien als Drohung des Feueranlegens, s.u. Landzwang.