Burggericht

[475] Burggericht, Gericht, welches der Besitzer einer Burg über die seinem Gerichtszwange unterworfenen Personen hält. Ihm saß der Burggraf vor Berühmt ist das B. des fränkischen Reichsadels,[475] das bis auf Kaiser Friedrich III. zu Nürnberg gehalten werden mußte, dann aber auch an anderen Orten gehalten werden konnte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 475-476.
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475 | 476
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