[475] Burggericht, Gericht, welches der Besitzer einer Burg über die seinem Gerichtszwange unterworfenen Personen hält. Ihm saß der Burggraf vor Berühmt ist das B. des fränkischen Reichsadels,[475] das bis auf Kaiser Friedrich III. zu Nürnberg gehalten werden mußte, dann aber auch an anderen Orten gehalten werden konnte.