[655] Capitale (v. lat.), 1) Hauptstadt; 2) (Captallinie, Kriegsw.), die Mittellinie des Bollwerks; Verlängerung der C., die Verlängerung dieser Linie nach außen; auf ihr wird der Angriff unternommen, s. Festungskrieg. Die unter der C. in das freie Feld laufenden Minengänge heißen Capitalgänge; 3) (Chir.), so v.w. Capeline 3).[655]
Pierer-1857: Capitale jus · Capitale judicium · Capitāle crimen