[823] Ceremoniarĭus (lat.), 1) bei einigen Ritterorden Beamter, welcher die Ordnung bei denselben erhält, die Wappen der Ritter aufhängen u. im Fall des Todes wieder abnehmen läßt etc.; 2) in der katholischen Kirche der Geistliche, welcher bei Pontificalämtern dem Bischof assistirt u. die Liturgie leitet.[823]