[221] Coalition (v. lat.), 1) Aneinanderhängen ursprünglich freier Pflanzentheile; 2) Verbindung mehrerer Mächte zu einer kriegerischen Unternebmung gegen einen gemeinsamen Feind (vgl. Bündniß); bes. die Vereinigungen der europäischen Mächte gegen Frankreich. Man unterscheidet: a) die 1. C. zwischen Österreich u. Preußen, geschlossen am 7. Febr. 1792, aufgelöst durch den Frieden von Basel 1795; b) die 2. C., zwischen Österreich, Preußen, dem Deutschen Reiche, Portugal, Neapel, Toscana, dem Papst, England u. Rußland 1793, aufgelöst durch mehrere Separatfrieden; c) die 3. C., als diese Separatfrieden eintraten, zwischen Österreich, Rußland u. England den 28. Sept. 1795 zu Petersburg, aufgelöst durch den Frieden zu Campo Formio; d) die 4. C., zwischen England, Rußland, der Pforte, Österreich u. Neapel 1798 u. 1799, aufgelöst durch mehrere Frieden 1801 u. 1802; über diese 4, s. Französischer Revolutionskrieg; e) die 5. C., zwischen Österreich, England u. Rußland 1805,[221] aufgelöst durch den Frieden von Preßburg, s. Österreichischer Krieg von 1805; f) die 6. C., 1806 zwischen England, Preußen u. Rußland, aufgelöst durch den Frieden von Tilsit, s. Preußischer Krieg von 1806 u. 7; g) die 7. C., zwischen Österreich u. Frankreich 1809, geendigt durch den Frieden von Wien, s. Österreichischer Krieg von 1809; h) die 8. C., zwischen ganz Europa, ausgenommen Dänemark u. der Schweiz, 1813 u. 1814, geendet durch Napoleons Sturz, u. i) die 9. C., von ganz Europa 1815, über beide letztere s. Russisch-deutscher Befreiungskrieg. 3) Vereinigung entgegengesetzter politischer Parteien zur Errichtung eines gemeinschaftlichen Zwecks; daher in England Coalitionsministerium, ein Ministerium, welches aus Tories u. Whigs zusammengesetzt ist.