Coena

[323] Coena (röm. Ant.), 1) Hauptmahlzeit bei den Römern, s. Mahlzeit; 2) Essen, Schmaus; daher C. aditialis, Antrittsmahl der zu einem Amte ernannten römischen Priester; je nach ihren Stellen hieß es: C. pontificialis (am 22. Juli u. 18. Oct.), auguralis, flaminalis, dialis; unter letzterem verstand man auch einen Schmaus, der vom Senate nach einem dem Jupiter auf dem Capitolium gebrachten Opfer gehalten wurde; die C. saliaris wurde gehalten an dem Tage, wo die Salier (s.d.) die Ancilia in der Stadt umhertrugen u. wieder aufhoben; C. capitolina, ein Lectisternium diuturnum, den oberen Göttern auf dem Capitolium den 13. Nov. gefeiert; C. imperatoria (Kaisermahl), Schmaus, von den Kaisern, wenn sie den Titel Augustus annahmen, den vornehmsten Magistraten gegeben, als Nachahmung der C. triumphalis (Triumphmahl) bei der Feier eines Triumphes (s.d.) in der Republik; C. libera (Freimahl), theils Mahl, zu welchem ein Herr seinen Sklaven zog, um ihn dadurch für frei zu erklären; theils Mahl, denen, die mit den wilden Thieren kämpfen sollten, den Tag vorher gereicht, wobei sie jede beliebige Speise frei verlangen durften; C, domini (C. dominica, Mahl des Herrn), so v. w. Abendmahl; daher der Grüne Donnerstag; C. pura, unblutiges Mahl, bei welchem Gemüse u. Ähnliches genossen wurde; daher der Charfreitag.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 323.
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