Collectiv

[259] Collectiv (v. lat.), gemeinschaftlich, gesellschaftlich; mehreres Einzelne in sich od. zusammenfassend; so Collectivartikel, Artikel in einem lexikalischen Werk, in welchem mehrere andere, unabhängig von der alphabetischen mehr in systematischer Ordnung abgehandelt u. auf welchen dann, wenn im Alphabet an diese die Reihe kommt, nur verwiesen wird; Collectivgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, deren einzelne Mitglieder nach außen solidarisch mit ihrem Vermögen haften; Collectivglas, eigentlich jedes convex geschliffene Glas, insofern es nach den Gesetzen der Strahlenbrechung in Linsen die Strahlen auf einen kleinen Raum sammelt; insbesondere versteht man aber darunter ein solches bei großen Brenngläsern od. Mikroskopen angewendetes convexes Glas, welches bereits convergent gemachte Strahlen noch stärker convergirend macht u. auf einen näheres Brennpunkt sammelt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 259.
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