[355] Confirmiren (v. lat.), 1) bestätigen, bekräftigen; 2) Kinder in die Zahl der erwachsenen Christen aufnehmen, s. Confirmation 4); 3) zu größerer Sicherheit bei Contracten, Vergleichen u. dgl., selbige durch Namensunterschrift des betreffenden Gerichts sichern; 4) eine abgegebene Tratte od. eine Waarensendung c., mit der nächsten Post deren Abgabe od. Abgang durch einen Brief bestätigen.