Connetable

[365] Connetable (fr., spr. Konnetabel, v. lat. Comes stabuli, Stallgraf), 1) ein aus dem römischer Kaiserreich in das Fränkische Reich übergegangener u. in Frankreich beibehaltener Reichswürdenträger, Anfangs mit der Verwaltung des Palastes u. Hoflagers, später an Rang über den Prinzen von Geblüt, der zugleich das Amt als Großschwertträger des Königs hatte. Albrecht von Montmorency war der erste, welcher diese Würde zu einer Staats- u. Militärwürde erhob. Der C. stand über den Marschällen von Frankreich; er führte immer den Oberbefehl über die Gensdarmerie u. befehligte im Kriege die Avantgarde u. bei Abwesenheit des Königs die Armee. Mathieu II. von Montmorency vereinte die Einkünfte des aufgehobenen Seneschallats 1218 mit dieser Würde. Ludwig XIII. hob 1627 die Connetablewürde auf, Napoleon führte sie aber 1804 wieder ein, machte den C. zu einem der 5 höchsten Kronbeamten u. ernannte seinen Bruder Ludwig zu dieser Würde. Nach 1814 wurde diese Würde nicht wieder besetzt, u. die ältesten Marschälle versehen bei Krönungen u. anderen Ceremonien die Pflichten des C. 2) In Neapel erbliche Würde des Hauses Colonna. 3) In Spanien so v. w. Admirante di Castilia. 4) Auch in Portugal vornehmste Würde im Heere. 5) In England so v. w. Constabler 5).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 365.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: