[399] Constitutĭo (lat.), 1) s. Constitution; 2) Feststellung, so C. liquidi, die Berechnung u. richterliche Feststellung eines geltend gemachten Anspruches nach Capital, Zinsen u. Kosten zum Zwecke der Execution; 3) Gesetz, Rechtsbuch, so: C. criminalis Theresiana, österreichisches Criminalrechtsbuch, im Jahr 1768 von der Kaiserin Maria Theresia erlassen, s. u. Criminalrecht. C. criminalis Carolina, s. Halsgerichtsordnung. C. de ecclesia Daciana, Gesetz, welches Erlandson, Erzbischof von Lund, auf einer Kirchenversammlung in Wedel den 6. März 1256 gab, worin befohlen wurde, daß, wenn der König irgend einen Bischof beleidigt od. ihm sonst Schaden zugefügt hätte, das Land mit dem Interdicte der König mit dem Bann bestraft werden sollen.