[530] Criminalgeschichten, Erzählungen von merkwürdigen Criminalrechtsfällen u. ihrer Entscheidungen. Das Studium derselben bildet ein wesentliches Hülfsmittel der Criminalrechtswissenschaft. Man besitzt davon theils wissenschaftliche, theils mehr populär gehaltene Sammlungen in großer Anzahl. Die besten sind E. F. Klein, Merkwürdige Rechtssprüche der Halleschen Juristenfacultät, 17961805, 5 Bde.; Pfister, Merkwürdige Criminalfälle, 181419, 4 Bde.; Feuerbach, Actenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen, 3. Aufl. 1849; Bauer, Strafrechtsfälle, 183337, 3 Bde.; Bischoff, Merkwürdige criminalrechtliche Fälle, 183240, 4 Bde.; Pitaval, Causes célèbres, Par. 1734 ff., 24 Bde., später überarbeitet von Richer, auch mehrmals, jedoch nie vollständig, ins Deutsche übersetzt. Mehr novellistische Behandlung zeigt: Der neue Pitaval, von Hitzig u. Häring, 184256, 23 Bde.; Demme, Das Buch der Verbrechen, 185154, 5 Bde.; Nachtseiten der Gesellschaft, 184446.