[634]Dachbrücke, hölzerne Brücke, zu deren beiden Seiten über die Fahrbahn, sich die Hänge- u. Sprengewände erheben u. ein gewöhnliches Dach tragen, welches die Brücke vor dem schädlichen Einflusse der Witterung schützt.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 634.