Dachbrücke

[634] Dachbrücke, hölzerne Brücke, zu deren beiden Seiten über die Fahrbahn, sich die Hänge- u. Sprengewände erheben u. ein gewöhnliches Dach tragen, welches die Brücke vor dem schädlichen Einflusse der Witterung schützt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 634.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika