Directorĭum

[179] Directorĭum (v. lat.), 1) Führung, Leitung einer Angelegenheit, z.B. D. actorum, die Leitung u. Führung der Acten bei zusammengesetzten Behörden, z.B. Stadträthen, Consistorien, Kircheninspectionen, welches meist dem ersten juristisch befähigten Mitgliede zusteht; 2) ein Ausschuß von Personen, welchem, meist von den Betheiligten gewählt, die Leitung einer Gesellschaft, Anstalt etc. übertragen ist; bes. 3) die Behörde, welche vom 4. Nov. 1795 bis zum 10. Nov. (18. Brumaire) 1799 die Oberherrschaft in Frankreich führte. Die 5 Mitglieder desselben hießen Directoren. Neben dem D. bestand der Rath der 500 u. der Rath der Alten. Napoleon Bonaparte stürzte das D. nach seiner Rückkehr aus Ägypten; s. Französische Revolution. 4) Anleitung, Vorschrift, in welcher Ordnung gewisse öffentliche Handlungen vorzunehmen sind, z.B. D. divīni officĭi, in der katholischen Kirche der Kirchenkalender, worin die Ordnung der kirchlichen Feste, der Messen u. priesterlichen Tagzeiten für jeden Tag des Jahres als Norm bei Abhaltung des Gottesdienstes u. des Chor- u. Breviergebetes vorgeschrieben ist; vgl. Directory. Daher auch D. humanae vitae, s.u. Disciplina clericalis, u. D. inquisitorium, s.u. Inquisition.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 179.
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